Hier finden sich Informationen über die für unsere Schule zuständigen Schulpsychologinnen:

Martina Oberhauser (Staatliche Schulpsychologin)
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Michaela Palazzetti (Staatliche Schulpsychologin)
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Telefon: 0171 - 19 15 483

PDF- Datei Schulberatung

Hier finden sich Informationen über Beratungsdienste des Staatlichen Schulamtes:
https://schulamt-freising.de/beratungsdienste

Den allgemeinen Flyer "Staatliche Schulberatung an den Schulen in Bayern" können Sie hier downloaden:
https://www.km.bayern.de/download/26211_Schulberatung-in-Bayern_2021.pdf

Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Wann und wo findet die Anmeldung statt?

Am 11. März 2025 findet die Schulanmeldung in der Grundschule Hörgertshausen statt.

Wer muss angemeldet werden?

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30. Juni 2019 geboren sind. Kinder, die vom 01.Juli 2019 bis 30. September 2019 geboren sind, sind schulpflichtig, wenn die Eltern nicht bis zum 10. April 2025 widersprechen.

Die Pflicht der Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Kinder, die ab dem 01.01.2020 geboren sind, können zur Schulaufnahme angemeldet werden. Hierfür ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen oder an einer staatlich genehmigten privaten Volksschule angemeldet werden. Das gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Was ist zu beachten?

Die Schulanmeldung soll durch einen Erziehungsberechtigten oder bei Verhinderung durch einen Vertreter (schriftliche Vollmacht erforderlich) persönlich erfolgen. Dabei ist das Kind vorzustellen und die Bescheinigung über die durchgeführte ärztliche Untersuchung (einschl. Seh- und Hörtest) unbedingt vorzulegen.

Die Erziehungsberechtigten müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage des Geburtsscheines belegen.

Wie geht es nach der Grundschule weiter?

Informationen über das bayerische Schulsystem
für die Erziehungsberechtigten der 3. Jahrgangsstufe





Zwischenbericht

Einen Überblick über das bayerische Schulsystem und mögliche Wege für Ihr Kind nach der Grundschule können Sie sich hier verschaffen:
www.km.bayern.de/der-beste-bildungsweg

Die Bayerische Staatsregierung sieht im erweiterten Übertrittsverfahren vor, dass die Erziehungsberechtigten der 3. Jahrgangsstufen über das bayerische Schulsystem informiert werden. 

Bei Fragen zum Übertritt können Sie sich gerne auch an die Schulberatung im Landkreis Freising wenden:
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Zunächst erhalten die Schüler der 4. Klassen am 20. Januar 2023 einen Zwischenbericht. Dieser enthält Informationen über den derzeitigen Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers in den zu benotenden Fächern.

Der Zwischenbericht ist kein Zeugnis. Für die Schüler und Schülerinnen der 4. Klassen entfällt somit das Zwischenzeugnis.

Übertrittszeugnis

Alle Schüler erhalten am 02. Mai 2023 ein Übertrittszeugnis. Die Erziehungsberechtigten brauchen also keinen Antrag zu stellen.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

  • Geburtsurkunde
  • Übertrittszeugnis im Original
  • eventuell Sorgerechtsbeschluss
  • evtl. Passbild für den Schülerausweis

Welche Vorausetzungen sollte das Kind mitbringen?

Rein formal ist der Notenschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ausschlaggebend. Aus pädagogischer Sicht mindestens ebenso wichtig wie die Noten ist die Arbeitshaltung und die Motivation des Kindes. Macht es seine Hausaufgaben selbstständig und zuverlässig? Kann es höhere Belastungen und auch Misserfolge aushalten? Möchte das Kind auf ein Gymnasium oder eine Realschule? Diese und andere Fragen sollten unbedingt in die Entscheidung einbezogen werden.

Und wenn es jetzt nicht mit dem gewünschten Bildungsweg klappt, gibt es auch in Zukunft eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Mittlere Reife oder das Abitur zu erreichen.

Übertritt in ein Gymnasium

  • Schnitt bis 2,33
    Schullaufbahnempfehlung Gymnasium
  • Schnitt über 2,33
    Probeunterricht möglich
    Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Noten 3 und 4 oder aber 4 und 3 erreicht werden.
    Hat das Kind in beiden Fächern eine 4 entscheidet der Wille der Eltern.

Übertritt in eine Realschule

  • Schnitt bis 2,66
    Schullaufbahnempfehlung Realschule
  • Schnitt über 2,66
    Probeunterricht möglich
    Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Noten 3 und 4 oder aber 4 und 3 erreicht werden.
    Hat das Kind in beiden Fächern eine 4 entscheidet der Wille der Eltern.

Adressen der weiterführenden Schulen

Kastulus-Realschule Moosburg

Breitenbergstraße 22
85368 Moosburg

Tel.: 08761 33080
www.realschulemoosburg.de

Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg

Albinstraße 5
85368 Moosburg

Tel.: 08761 72270
www.gymnasium-moosburg.de

Camerloher-Gymnasium Freising

Wippenhauser Straße 51
85354 Freising

Tel.: 08161 54750
www.camerloher-gymnasium.de

Dom-Gymnasium Freising

Domberg 5
85354 Freising

Tel.: 08161 48070
www.dom-gymnasium.de

Josef-Hofmiller-Gymnasium Freising

Vimystraße 14
85354 Freising

Tel.: 08161 97100
www.johogym-freising.de

Gabelsberger-Gymnasium Mainburg

Ebrantshauser Straße 704
84048 Mainburg

Tel.: 08751 86590
www.gabelsberger-gymnasium.de

Maristen-Gymnasium Furth

Klosterstraße 6
84095 Furth

Tel.: 08704 9110
www.maristen-gymnasium.de

Seelische Gesundheit

Sehr geehrte Besucher unserer Homepage, sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Rahmen des Unterrichts und in Form von schulischen Projekten leisten die Lehrkräfte an den Schulen in Bayern bereits jetzt über Unterricht und über schulische Projekte wertvolle und umfangreiche Aufklärungsarbeit zum Erziehungsziel „Gesundheitsförderung“.

Im Mai 2019 hat Kultusminister Michael Piazolo in einer Pressemitteilung ein 10-Punkte-Programm zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen an Schulen der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Kultusministerium hat die Schulen unter Bezug darauf nun im November 2019 gebeten, Personen und Einrichtungen im ortsnahen Umfeld bekannt zu machen, an die sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in Notlagen vertrauensvoll wenden können.

Erste Ansprechpartner/innen vor Ort sind:

  • die Klassenlehrkraft
  • jeder Lehrer, jede Lehrerin des Vertrauens
  • der zuständige Schulpsychologe, die zuständige Schulpsychologin (Frau Oberhauser und Frau Palazzetti)

Um Ihnen/dir möglichst schnell fachlich gezielt helfen zu können, ist es notwendig, sich insbesondere auch an den/die zuständige/n Schulpsychologen/in Frau Oberhauser und Frau Palazzetti zu wenden. Diese/r kann eine erste psychologische Einschätzung deiner Probleme treffen. Der/die Schulpsychologe/in Frau Oberhauser und Frau Palazzetti wird dazu die vorliegenden seelischen Nöte mit Ihnen/mit dir besprechen und in enger Abstimmung mit Ihnen/mit dir erste mögliche Hilfen an der Schule entwickeln und einleiten. Frau Oberhauser und Frau Palazzetti übernehmen auch die weitere Unterstützung und seelische Betreuung vor Ort und ebnen mit Ihnen/mit dir auch die Zugänge zu den Einrichtungen, die weitergehende Unterstützung für Ihr Kind/für dich anbieten können.

  • E- mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 0171 / 1915483
    (Bei telefonischer Anmeldung hinterlassen Sie / hinterlässt du bitte eine Nachricht mit Angabe der Telefonnummer, unter der Sie / du am besten erreichbar
    sind / bist. Frau Oberhauser oder Frau Palazzetti rufen baldmöglichst zurück.)

In besonders dringlichen Fällen können Sie/kannst du auch Kontakt zum Beratungsrektor/Schulpsychologie am Staatlichen Schulamt im Landkreis Freising, Johannes Spieckermann, aufnehmen.

Seine Kontaktdaten:

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T
elefon: 01522 - 8027612

Überörtliche schulische Ansprechpartner:

Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost, Beetzstr. 4, 81679 München, Tel: 089 / 98295510, E- mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere regionale Ansprechpartner:

  • Beratungsstellen (Erziehung, Familie, Jugend) im Landkreis Freising oder in benachbarten Landkreisen
  • Kinderärzte und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen
  • Kliniken für Kinder-und Jugendpsychiatrie und Facheinrichtungen der Sozialpädiatrie
  • Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: bke-Onlineberatung (https://www.bke-beratung.de/~run/)

Weitere Informationen sind erhältlich über folgenden Link:
https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6530/schulen-in-bayern-leisten-wichtigen-beitrag-zur-aufklaerung-ueber-depressionen.html